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12,5 Millionen Euro für Sport in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein stellt bis zu 12,5 Millionen Euro für die mehr als 2.500 Sportvereine unter dem Dach des Landessportverbandes bereit.
Mit einer Soforthilfe in Höhe von bis zu 12,5 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung die durch wegbrechende Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren oder beispielsweise abgesagte Jugendfreizeiten bei fortlaufenden Betriebskosten verursachten finanziellen Engpässe bei gemeinnützigen Sportvereinen und -verbänden.
„Unsere Sportvereine mit ihren mehr als 770.000 Mitgliedern sind ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Auch sie kommen durch die zur Eindämmung des Virus notwendigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens in schweres Fahrwasser. Deshalb ist diese Unterstützung notwendig und selbstverständlich“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote in Kiel.
„Die Landesregierung hat mit ihrem herausragenden Bekenntnis zur gesellschaftspolitisch so wichtigen Sozialstruktur der Sportvereine und -verbände eine wesentliche Weichenstellung vorgenommen", sagte LSV-Präsident Hans-Jakob Tiessen zu dem am 3. April beschlossenen Hilfsprogramm des Landes. "Starke Vereine tragen gerade auch in dieser extremen Ausnahmesituation als elementare soziale Knotenpunkte in erheblichem Maße zur Stabilität in all unseren Kommunen bei. Das Programm stellt dabei eine klare Hilfe zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der über 2.500 Sportvereine und ihrer Verbände dar“, so Tiessen.
Es handele sich dabei ganz bewusst nicht um Kredite, betonte Innenminister Grote. Die Soforthilfe kann bei Nachweis der aus der Coronalage bedingten finanziellen Notlage beim für Sport zuständigen Innenministerium beantragt werden. „Sie muss später nicht zurückgezahlt werden“, stellte Grote klar.
Gemeinnützigen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein sind, werde ein Zuschuss in Höhe von 15 Euro pro Mitglied als Einmalzahlung gewährt, maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses.
Sportverbänden, die eine überregional bedeutsame Einrichtung/Sportschule betreiben, wird – ebenso wie dem Landessportverband Schleswig-Holstein für das Sport- und Bildungszentrum Malente - einmalig ein Zuschuss in Höhe von jeweils bis zu 150.000 Euro zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten für den Zeitraum von drei Monaten gewährt.
Sollten die 12,5 Millionen Euro nicht vollständig von den Sportvereinen und -verbänden abgerufen werden, werden diese Finanzmittel im Rahmen der weiteren Nothilfeprogramme des Landes eingesetzt werden können.
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