Änderungen im Vereinsrecht

Der Bundestag hat im Zuge der Krisensituation Änderungen im Vereinsrecht beschlossen. Darüber informiert die Führungs-Akademie in einer Sonderausgabe des Rechtstelegramms.

Alle Bolzplätze sind wegen des Coronavirus bis auf Weiteres geschlossen, steht auf dem Schild im Ostpark in Frankfurt. Foto: Böcker
Alle Bolzplätze sind wegen des Coronavirus bis auf Weiteres geschlossen, steht auf dem Schild im Ostpark in Frankfurt. Foto: Böcker

Die Auswirkungen des Corona-Virus haben alle Bereiche des öffentlichen und des Privatlebens ergriffen und haben auch rechtlich erhebliche Auswirkungen. Dies haben auch Vereine und Verbände gemerkt, als der Betrieb von heute auf morgen fast auf null heruntergefahren werden musste. Die Folge waren rechtliche Fragen und Probleme in allen Bereichen, wie dies auch in der Privatwirtschaft der Fall ist. Viele Fragen konnten z.B. anhand der Satzung nicht gelöst werden.

Der Bundestag hat daher in einem Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusammengefasst sind (Bundestag-Drucksache 19/18110 v. 24.3.2020). Mit Zustimmung des Bundesrates am 27. März und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am selben Tag ist das Gesetz am 28. März 2020 in Kraft getreten.

Die aktuelle Sonderausgabe kann hier als kostenfreies Probe-Exemplar bestellt werden >>>

(Quelle: Führungs-Akademie des DOSB)


  • Alle Bolzplätze sind wegen des Coronavirus bis auf Weiteres geschlossen, steht auf dem Schild im Ostpark in Frankfurt. Foto: Böcker
    Alle Bolzplätze sind wegen des Coronavirus bis auf Weiteres geschlossen, steht auf dem Schild im Ostpark in Frankfurt. Foto: Böcker