Datenschutz: Handlungsempfehlungen für Vereine und Verbände

Die Führungs-Akademie (FA) des DOSB hat einige Informationen zum neuen Bundesdatenschutzgesetz FA-Datenschutz-Portal zusammengestellt.

Im Mai tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und als Teil davon das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG NEU) in Kraft. Foto: picture-alliance
Im Mai tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und als Teil davon das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG NEU) in Kraft. Foto: picture-alliance

Im kommenden Mai treten die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und als Teil davon das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG NEU) in Kraft. Vor diesem Hintergrund sorgt das Thema Datenschutz inzwischen auch in den Vereinen und Verbänden für zunehmende Unruhe. Was ist das wirklich Neue? Was genau ist zu tun? Wie kann ich einen schnellen Überblick darüber gewinnen, welche Aufgaben und Maßnahmen bis Mai 2018 in meinem Verein umgesetzt werden müssen?

Die Führungs-Akademie (FA) des DOSB hat einige Informationen dazu im FA-Datenschutz-Portal zusammengestellt. Dort werden – übersichtlich gegliedert in 13 Kapiteln – alle Maßnahmen vorgestellt, die zur erfolgreichen Umsetzung der EU DSGVO notwendig sind. Darüber hinaus bietet FA im kommenden Jahr mehrere Seminare zum Datenschutz an.

Einen ersten Überblick zum Thema liefern zahlreiche im Internet veröffentlichte Artikel: Neben neuen Publikationen zum Datenschutz zeigen die in der Regel kostenlos herunterzuladenden Vergleiche zwischen dem noch aktuellen Bundesdatenschutzgesetz und der EU DSGVO auf, welche Bereiche in der EU DSGVO neu geregelt werden und welche Konsequenzen bei einer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben im schlimmsten Falle drohen.

(Quelle: Führungs-Akademie)


  • Im Mai tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und als Teil davon das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG NEU) in Kraft. Foto: picture-alliance
    Im Mai tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und als Teil davon das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG NEU) in Kraft. Foto: picture-alliance