DOSB kritisiert Reform des Sozialgesetzbuches II

Das Einkommen aus der Übungsleiterpauschale im Sinne des Steuerrechts auf die Leistung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) soll weiterhin anrechnungsfrei bleiben, dafür setzt sich DOSB-Präsident Thomas Bach ein.

Eine Übungsleitertätigkeit kann ein Weg zurück in die Gesellschaft sein. Foto: Torsten Poetzsch
Eine Übungsleitertätigkeit kann ein Weg zurück in die Gesellschaft sein. Foto: Torsten Poetzsch

In einem Brief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen machte Bach die Position des DOSB deutlich. "Die Signalwirkung, die vom vorgelegten Reformentwurf ausgeht, ist negativ und demotivierend", sagte dazu Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Der Sport habe das Potenzial, Menschen ohne Ausbildung oder Arbeit über die Beteilung und das Engagement im Sport den Weg zurück in die Gesellschaft zu erleichtern, sagte der DOSB-Vizepräsident Breitensport/Sportentwicklung, Walter Schneeloch. Hierzu gehöre auch die Übernahme von Übungsleitertätigkeiten durch Bezieher von SGB-II-Leistungen, auch Hartz IV genannt. "Die Entfaltung dieser Potenziale sollte unserer Ansicht nach gefördert und nicht behindert werden", ergänzte Schneeloch.

Im deutschen Sport engagieren sich rund 8,8 Millionen Menschen freiwillig. Die jährliche Wertschöpfung durch diese Menschen liegt laut aktuellem Sportentwicklungsbericht bei 6,7 Milliarden Euro. "Es gilt, die Ehrenamtlichkeit auf allen Ebenen zu unterstützen, damit die Jugend- und Sportförderung nicht leidet", sagte Michael Vesper.

Aufwandsentschädigungen sollen auf Regelsatz angerechnet werden

Nach dem vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Hartz-IV-Gesetzes sollen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement künftig als Einkommen in voller Höhe auf den Hartz-IV-Regelsatz angerechnet werden. Bislang galt eine Aufwandspauschale bis zu einer Höhe von 175 Euro im Monat für Ehrenamtler mit Hartz-IV-Bezug als anrechnungsfrei. Das entspricht genau dem steuerlichen Freibetrag von 2.100 Euro (175 Euro pro Monat), den Steuerzahler als Übungsleiter normalerweise nutzen können. Künftig soll nach dem Willen der Bundesregierung der Freibetrag für Hartz-IV-Empfänger aber nur noch bei 1.200 Euro (100 Euro pro Monat) liegen. Über den Freibetrag hinausgehende Einkünfte stehen Hartz-IV-Empfängern zu 20 Prozent (über 1.000 Euro zu 10 Prozent) zu. Das heißt, einem Leichtathletiktrainer etwa, der Hartz IV bezieht, würden von seiner monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 Euro so nur 115 Euro bleiben.

Auch andere Organisationen kritisieren die neue Regelung, beispielsweise der Deutsche Städte- und Gemeindebund oder auch der Landessportbund (LSB) Rheinland-Pfalz. "Ohne das Engagement und den Einsatz tausender Übungsleiter und Trainer in Rheinland-Pfalz würde die Arbeit in unseren mehr als 6.300 Sportvereinen gar nicht funktionieren", sagte LSB-Haupt-geschäftsführer Lothar Westram. "Seit Jahren setzt sich der Landessportbund mit Kampagnen und Initiativen für mehr bürgerschaftliches Engagement ein und motiviert gerade auch Hartz-IV-Empfänger, sich trotz ihrer schwierigen Lage für das Gemeinwesen zu engagieren. Zusätzliche Hürden und finanzielle Einbußen wären da nicht hilfreich. Sie würden die Motivation für eine sinnvolle Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen nur verringern."

Sollte der vorgelegte Entwurf Gesetzeskraft erlangen, hielte eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Ehrenamt Einzug, warnte auch LSB-Präsidentin Karin Augustin. "Es ist geradezu absurd, wenn ausgerechnet im Europäischen Jahr des freiwilligen Engagements die Bedingungen für das Ehrenamt verschlechtert würden."


  • Eine Übungsleitertätigkeit kann ein Weg zurück in die Gesellschaft sein. Foto: Torsten Poetzsch
    Eine Übungsleitertätigkeit kann ein Weg zurück in die Gesellschaft sein. Foto: Torsten Poetzsch