GEMA gewährt wieder Sondertarif für Public Viewing

Wie bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften wird die GEMA auch zur Fußball-WM vom 12. Juni bis 13. Juli in Brasilien wieder einen Sondertarif für Public-Viewing-Angebote veröffentlichen.

Deutsche Fans beim Public Viewing der Fußball-Weltmeisterschaft 2010. Foto: picture-alliance
Deutsche Fans beim Public Viewing der Fußball-Weltmeisterschaft 2010. Foto: picture-alliance

Das hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte auf Anfrage des DOSB mitgeteilt.

Danach gilt die folgende Regelung: Für eine Raumgröße von bis zu 200 Quadratmetern und wenn kein „Veranstaltungscharakter“ gegeben ist, beträgt die Vergütung 80 Euro brutto – unter Berücksichtigung des 20-prozentigen Nachlasses aus dem Gesamtvertrag mit dem DOSB. Die sonst separat fälligen Gebühren für die Verwertungsgesellschaften GVL und VG Wort sind darin enthalten.

Unter „Veranstaltungen“ und somit unter „Veranstaltungscharakter“ versteht die GEMA „zeitlich begrenzte Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden“. Im Falle von Public Viewing ist dabei maßgeblich, ob eigens hierfür Räumlichkeiten angemietet, Plätze und Bereiche im Freien hergerichtet oder Zelte und ähnliches auf öffentlichen Plätzen aufgestellt werden.

Geht die Wiedergabe über eine Nutzung in den üblichen Räumlichkeiten in gastronomischen oder anderen Einrichtungen oder der zum Vereinsgelände gehörenden Freifläche hinaus, gelten die üblichen GEMA-Tarife. Das Gleiche gilt, wenn der Veranstaltungsraum größer als 200 Qua-dratmeter ist. Wichtig ist, dass der Sondertarif von 80 Euro nicht für jedes einzelne Public Viewing-Angebot, sondern für den gesamten Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 gilt.

In diesem Zusammenhang weist der DOSB darauf hin, dass die Bundesregierung am 2. April eine Verordnung beschlossen hat, mit der Lärmschutz-Bestimmungen für den Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft zum Teil außer Kraft gesetzt werden. Es wird danach möglich sein, Übertragungen auf Großleinwänden im Außenbereich nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht zu zeigen (knapp die Hälfte der 64 Spiele beginnt erst um 22.00 Uhr deutscher Zeit oder noch später). Über die Genehmigung entscheiden allerdings in jedem konkreten Fall die Kommunen, wobei es in Wohngebieten unter Umständen schwierig sein dürfte, diese Genehmigung zu erhalten.

Die Verordnung der Bundesregierung tritt erst nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft, der sich Mitte Mai damit befassen wird.

(Quelle: DOSB)


  • Deutsche Fans beim Public Viewing der Fußball-Weltmeisterschaft 2010. Foto: picture-alliance
    Deutsche Fans beim Public Viewing der Fußball-Weltmeisterschaft 2010. Foto: picture-alliance