LSB Hessen kritisiert Verordnung zur Aufsicht von Schülern

Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen, hat an Hessens Kultusminister Alexander Lorz appelliert, die Neufassung der „Verordnung über die Aufsicht von Schülerinnen und Schüler“ flexibler zu gestalten.

Der Schwimmunterricht in Hessen droht auszufallen, wenn Lehrerinnen und Lehrer keine Aufsicht führen dürfen, weil sie ihre Rettungsschwimmer-Erfahrung für die letzten fünf Jahre nicht mehr nachweisen können.  Foto: picture-alliance
Der Schwimmunterricht in Hessen droht auszufallen, wenn Lehrerinnen und Lehrer keine Aufsicht führen dürfen, weil sie ihre Rettungsschwimmer-Erfahrung für die letzten fünf Jahre nicht mehr nachweisen können. Foto: picture-alliance

Wer von erfahrenen Schwimmlehrern jetzt ein aktuelles Deutsches Rettungsabzeichen in Bronze als Qualifikationsmerkmal verlange, „diskreditiert die gute Arbeit des Lehrkörpers oder er hat schlichtweg keine praktischen Erfahrungen, weil er selbst nicht schwimmen kann“, kommentierte der Sportbund-Chef die neue Verordnung. Nach der müssen Schwimmlehrer nämlich ihre „Rettungsfähigkeit“ durch Nachweis des innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegten, bronzenen Rettungsabzeichens dokumentieren.

Wenn man bedenke, dass ohnedies knapp ein Drittel der unter 14-jährigen Kinder nicht schwimmen könne und zudem immer mehr Kommunen ihre Schwimmbäder schließen müssten, lasse die neue Aufsichtsverordnung den Schluss zu, „dass Hessen bewusst zu einem Volk der Nichtschwimmer, Bewegungsmuffel und Übergewichtigen gemacht werden soll“, so Müller. Denn nicht nur der Schwimmunterricht steht durch die neue Aufsichtsverordnung über einen längeren Zeitraum auf der Kippe. Zusätzlich sind Winterwanderungen, Wassersport, Radwanderungen oder sportliche Aktivitäten auf Eis und im Schnee für Grundschulen jetzt auf Klassenfahrten ganz verboten. „Offenkundig gibt es an den Schulen dramatische Unfallstatistiken, die die Notwendigkeit der neuen Verordnung begründen und die noch nicht an die Öffentlichkeit gedrungen sind“, mutmaßt der Sportbund-Präsident. Nur so sei das Papier sinnhaft zu begründen. Jedes andere Argument schade der gesunden Entwicklung der Kinder und konterkariere außerdem die anerkannte Arbeit des Sports. Müller: „Wir als Sport halten die Kinder schon im Kindergarten mit gezielten Programmen zur Bewegung an. Damit verhindern wir auf Dauer, dass Kinder zu dick werden, ab früher Jugend an Diabetes mellitus erkranken oder an Herz- und Kreislauferkrankungen behandelt werden müssen. Die neue Verordnung hemmt die Lust der Kinder an und auf Bewegung und wird ein Volk dicker, nichtschwimmender Stubenhocker hervorbringen.“ Das alles ziehe noch nicht vorhersehbare Folgen für die Gesellschaft nach sich.

Man habe, so Rolf Müller abschließend, „bei diesem offensichtlich an einem sehr grünen Tisch entstandenen Werk“ den Eindruck, die Regularien aus Brüssel hätten Pate gestanden. An den Kultusminister appellierte er, die neue Verordnung kritisch zu überprüfen und zu korrigieren.

(Quelle: LSB Hessen)


  • Der Schwimmunterricht in Hessen droht auszufallen, wenn Lehrerinnen und Lehrer keine Aufsicht führen dürfen, weil sie ihre Rettungsschwimmer-Erfahrung für die letzten fünf Jahre nicht mehr nachweisen können.  Foto: picture-alliance
    Der Schwimmunterricht in Hessen droht auszufallen, wenn Lehrerinnen und Lehrer keine Aufsicht führen dürfen, weil sie ihre Rettungsschwimmer-Erfahrung für die letzten fünf Jahre nicht mehr nachweisen können. Foto: picture-alliance