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LSV Baden-Württemberg für Sonderregelung beim Mindestlohn
Der Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg, Dieter Schmidt-Volkmar, tritt für eine Sonderregelung des Mindestlohngesetzes im Amateursport ein.
Schmidt-Volkmar fordert die Bundesregierung auf, den gesamten organisierten Amateursport aus der Mindestlohnregelung herauszuhalten und eine Sonderregelung einzuführen.
„Im Interesse unserer Sportvereine und Sportverbände fordere ich nach wie vor, dass der Bereich des gemeinnützigen Sports aus dem Mindestlohngesetz herausgenommen und Rechtssicherheit geschaffen wird. Ich begrüße die Änderung vom 23. Februar, nach der sogenannte Vertragsamateure und ehrenamtliche Kräfte nicht unter diese Regelung fallen sollen. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Warum aber im ehrenamtlichen Bereich die Minijobber nun über die sogenannte Aufwandsentschädigung abgerechnet werden sollen, ist mir unverständlich“, so Schmidt-Volkmar. „Kein Verein weiß nun, was er tatsächlich tun soll: Bereits bei der Minijob-Zentrale angemeldete ehrenamtlich Tätige sollen wieder abgemeldet werden. Angemeldete Vertragsspieler sollten aber angemeldet bleiben, um die Unfallversicherung zu nutzen. Und bei den Übungsleitern, Sportlern, Platzwarten etc. muss man selbst entscheiden, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Jeder Fall muss einzeln entschieden werden. Schon allein das An- und Abmelden bedeutet einen immensen Bürokratieaufwand, der kaum geleistet werden kann. Ganz zu schweigen von der Dokumentationspflicht, die bei einem Arbeitsverhältnis wie zum Beispiel dem Minijob wöchentlich anfallen würde.“
Schmidt-Volkmar betont weiter: „Sobald die Dokumentationspflicht anfängt, hört das ehrenamtliche Engagement auf. Über kurz oder lang wird das Erfolgsmodell Verein auf diese Weise sterben. Man kann die Tätigkeiten von Ehrenamtlichen im Sport nicht mit einem klassischen Arbeitsverhältnis, bei dem es vornehmlich ums Geldverdienen geht, gleichsetzen. Die Zeit, die etwa ein Übungsleiter im Verein verbringt, verbringt er dort freiwillig. Die Motivation ist eine vollkommen andere. Ich fordere daher noch einmal ganz deutlich: Wir benötigen zeitnah Handlungsanweisungen und Regelungen und können keine weiteren vier Monate auf eine Klärung warten. Es gibt noch zu viele Fragezeichen. Darüber hinaus würden eigentlich bereits erste Bußgelder anfallen. Diese sind nicht gerade niedrig, für einen Sportverein schon dreimal nicht. Der Mindestlohn ist für den gemeinnützigen Sport ein bürokratisches Ungetüm.“
(Quelle: LSV Baden-Württemberg)
Der LSV möchte den Amateursport aus der Mindestlohnregelung raushalten. Foto: LSB NRW
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