„Man kann Kinderlachen nicht mit Industrielärm gleichsetzen.“

Die Entscheidung des Bundesrates, eine Befassung der Bundesregierung mit der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) zu initiieren und eine Länderöffnungsklausel zu beschließen, ist vom DOSB begrüßt worden.

In manchen Wohnanlagen sind Ruhezeiten geregelt, in denen auch kein Sport stattfinden soll. Foto: picture-alliance
In manchen Wohnanlagen sind Ruhezeiten geregelt, in denen auch kein Sport stattfinden soll. Foto: picture-alliance

Auf einer Pressekonferenz nach der DOSB-Präsidiumssitzung am Dienstag in Berlin beschrieb Generaldirektor Michael Vesper den Trend, Sportanlagen aus Wohngebieten aus „Lärmschutzgründen“ an die Ränder von Städten und Gemeinden zu verlegen. Dies hätte zur Folge, dass es für Kinder und Jugendliche schwieriger werde, Sport zu treiben.

„Wenn das Taxi Mama oder das Taxi Papa nicht zur Verfügung steht und die eigene Mobilität noch nicht ausreicht dorthin zu kommen, dann ist es schwierig für Kinder den Weg in den Verein zu finden“, sagte Vesper. „Kinderlachen darf nicht länger mit Industrielärm gleichgesetzt werden“, appellierte der DOSB-Generaldirektor an die Politik.

Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag einen Beschluss zur Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) gefasst und eine Länderöffnungsklausel beschlossen. Mit dieser muss sich nun die Bundesregierung befassen. „Wir brauchen eine sportfreundliche und bundeseinheitliche Regelung“, sagte Vesper. „Wenn dies nicht möglich sein sollte, brauchen wir zumindest sportfreundliche Regelungen auf Länderebene.“

Zurzeit gibt es beim Lärmschutz noch ein Privileg für Kindergärten und Kindertagesstätten. „Wir haben jetzt die absurde Situation, dass in manchen Sportstätten vormittags ein Kindergarten Sport treibt und bestimmte Dezibelgrade überschritten werden dürfen, aber am Nachmittag der Verein – womöglich mit denselben Kindern – beim Training restriktiven Grenzwerten wie für Industrielärm unterliegt.“

Dies führe zur beschriebenen Verlagerung von Sportstätten an die Peripherie von Städten und Gemeinden. Es sei jedoch wichtig, Sportanlagen auch in Wohngebieten weiterhin zu ermöglichen, „übrigens auch für die Entwicklung der Wohnanlagen und das Wohlfühlklima in den Wohnanlagen“, so Vesper.

(Quelle: DOSB)


  • In manchen Wohnanlagen sind Ruhezeiten geregelt, in denen auch kein Sport stattfinden soll. Foto: picture-alliance
    In manchen Wohnanlagen sind Ruhezeiten geregelt, in denen auch kein Sport stattfinden soll. Foto: picture-alliance