Sozial benachteiligte Kinder in den Sportverein

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können durch die finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum Beispiel Sportvereinsbeiträge begleichen.

Kinder dürfen nicht ausgeschlossen sein, sondern müssen bei Sport und Spiel mitmachen können. Foto: fotolia.com/cicisbeo
Kinder dürfen nicht ausgeschlossen sein, sondern müssen bei Sport und Spiel mitmachen können. Foto: fotolia.com/cicisbeo

Hierbei hat der Deutsche Bundestag mit dem "Starke-Familien-Gesetz" nun Verbesserungen beschlossen. Am 12. April 2019 werden noch die Länder im Bundesrat zustimmen müssen. Das Gesetz regelt unter anderem Verbesserungen in den Bildungs- und Teilhabeleistungen und soll so dazu beitragen, Kinderarmut in Deutschland zu verringern, Ausschluss von Freizeitaktivitäten zu vermeiden und Teilhabe zu ermöglichen.

Ab 1. Juli 2019 können für den Sportverein oder den Musikunterricht künftig monatlich nicht nur zehn Euro, sondern 15 Euro finanziert werden. In einem sogenannten Globalantrag wird anzugeben sein, ob man die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Anspruch nehmen möchte. Die Vereinsmitgliedschaft des Kindes muss nachgewiesen werden, es soll aber kein separater Antrag mehr zu stellen sein. Die 15 Euro werden als echte Pauschale gezahlt. Dies ist letztendlich der konsequente Versuch, Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung zu reduzieren.  

Der Vorsitzende der Deutschen Sportjguend, Jan Holze sagte: „Wir freuen uns über die Aufstockung der Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf 15 Euro, denn Kinder dürfen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern müssen bei Sport und Spiel mitmachen können. Sie sollen möglichst unabhängig von finanziellen Mitteln des Elternhauses faire Chancen haben und Fähigkeiten entwickeln können. Wir wissen z. B. aus den Großstädten, dass zehn Euro pro Monat nicht ausreichen, um einen Sportvereinsbetrag zu begleichen. Der Verwaltungsaufwand rund um das Bildungs- und Teilhabepaket war zusätzlich in den letzten Jahren in der Kritik und auch Grund dafür, dass Sportvereine sich aus der Abwicklung zurückgezogen haben. Hier sind jetzt Erleichterungen in Aussicht gestellt. Wir brauchen jetzt eine schnelle Klärung der Verfahren bei den auszahlenden Behörden in Kooperation mit den Trägern. Dort wo es gut läuft, muss die Zusammenarbeit natürlich so weitergeführt werden. Ich möchte Verantwortliche in Sportvereinen und -verbänden bitten, neue Mitglieder und natürlich auch alle andern Mitglieder aktiv auf die Möglichkeiten der Unterstützung durch Jobcenter, bei der Stadtverwaltung oder bei der Kreisverwaltung hinzuweisen.“

(Quelle: dsj)


  • Kinder dürfen nicht ausgeschlossen sein, sondern müssen bei Sport und Spiel mitmachen können. Foto: fotolia.com/cicisbeo
    Kinder dürfen nicht ausgeschlossen sein, sondern müssen bei Sport und Spiel mitmachen können. Foto: fotolia.com/cicisbeo