Sportverbände nehmen wichtige Hürde im Bundesrat

Gemeinnützige Sportverbände sollen in Zukunft die Organisationsleistungen für den Amateur- und Breitensport wieder steuerneutral erbringen können.

Die Initiative zur Stärkung des Breitensports wurde insbesondere vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorangetrieben. Foto: picture-alliance
Die Initiative zur Stärkung des Breitensports wurde insbesondere vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorangetrieben. Foto: picture-alliance

Diese Initiative zur Stärkung des Breitensports, die in den vergangenen Monaten insbesondere vom Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Dr. Stephan Osnabrügge, stellvertretend für alle gemeinnützigen Sportverbände vorangetrieben worden war, wurde auf Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg am 6. September im Finanzausschuss des Bundesrats mit einer Dreiviertelmehrheit angenommen und soll nun in laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Konkret muss die Vorschrift in Paragraph 67a der Abgabenordnung (AO) geändert werden, die aktuell nur die Förderung von gemeinnützigen Sportvereinen vorsieht, nicht aber die Leistungen der gemeinnützigen Verbände, die es den aktiven Sportlern durch organisatorische Maßnahmen erst ermöglichen, Sport zu treiben. Die Ungleichbehandlung von gemeinnützigen Sportverbänden ergab sich aus einem Urteils des Bundesfinanzhofes vom 24. Juni 2015. Diese Ungleichbehandlung soll nun beseitigt werden.

Diese Entscheidung hat große Bedeutung für den gesamten Sport. In der Praxis geht es darum, dass Verbände zahlreicher Amateursportarten in der Gefahr sind, steuerlich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb statt als Zweckbetrieb eingestuft zu werden. Dazu würde es kommen, sobald (ohne jede Mitwirkung der Verbände) ein so genannter bezahlter Sportler (mehr als 400 Euro im Monat) bei einem Verein, z.B. in der Fußball-Kreisliga, spielt. Eine solche Einstufung hätte zur Folge, dass die Verbände zu Lasten der Vereine die Gebühren deutlich erhöhen müssten, da die Organisation des Ligenbetriebs keine finanziellen Gewinne generiert sondern durch die Verbände subventioniert wird.

Durch eine Gleichbehandlung der verbandlichen Organisationsleistung mit der Tätigkeit der gemeinnützigen Verbände würde es also nicht zu einem Steuereinnahmeverlust auf Seiten des Staates kommen, sondern lediglich die Situation von vor dem fraglichen Urteil des BFH wieder hergestellt. Diese Privilegierung würde sich selbstverständlich nicht auf die Bereiche des professionellen Sports beziehen.

(Quelle: DOSB-Presse, Ausgabe 37)


  • Die Initiative zur Stärkung des Breitensports wurde insbesondere vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorangetrieben. Foto: picture-alliance
    Die Initiative zur Stärkung des Breitensports wurde insbesondere vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorangetrieben. Foto: picture-alliance