Sportverbände übernehmen Versicherung für Flüchtlinge

Der Landessportbund Niedersachsen, der Bayerische Landessportverband und die Verbände im Landessportverband Baden-Württemberg übernehmen die Unfall- und Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber.

Flüchtlinge und Asylbewerber sind während der aktiven Sportausübung in Sportvereinen über den LSB versichert. Foto: LSB NRW
Flüchtlinge und Asylbewerber sind während der aktiven Sportausübung in Sportvereinen über den LSB versichert. Foto: LSB NRW

Das gilt für die Zeit der aktiven Sportausübung in Sportvereinen.

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des LSB Niedersachsen ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein. Der Rahmenvertrag für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gilt seit dem 22. November. Die versicherten Leistungen entsprechen dem Umfang des aktuellen Sportversicherungsvertrages. Nicht versichert sind die Asylbewerber und Flüchtlinge als Zuschauer von Veranstaltungen. Wenn sie am Spielbetrieb teilnehmen wollen, müssen sie Mitglieder in Sportvereinen sein.

Mehr Informationen erteilt das ARAG-Sportversicherungsbüro Hannover unter vsbhannover(at)arag-sport.de.

Auch die drei Sportbünde in Baden-Württemberg (Württembergischer Landessportbund, Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord) haben in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg, der ARAG-Sportversicherung und der Firma Himmelseher den Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge in den Mitgliedsvereinen in Baden-Württemberg durch einen Zusatzvertrag gewährleistet. Die Versicherung ist gültig für alle etwa 11 400 Mitgliedsvereine in den Sportbünden.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte zum Zweck der aktiven Teilnahme und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung des Sportangebots. Nicht versichert sind die Asylbewerber und Flüchtlinge als Zuschauer/Besucher von Veranstaltungen. Damit durch dieses Engagement nicht auch noch zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Vereine zukommen, übernehmen die drei Sportbünde die kompletten Kosten für diese Versicherung. Auch die Abwicklung läuft völlig unbürokratisch: Die teilnehmenden Personen müssen den Sportbünden nicht gemeldet werden. Die Schadenfälle werden ebenfalls an die zuständigen Versicherungsbüros bei den Sportbünden über den veranstaltenden Verein gemeldet. Dort erhalten die Vereine auch weitere Auskünfte.

(Quelle: LSB Niedersachsen / Württembergischer Landessportbund)


  • Flüchtlinge und Asylbewerber sind während der aktiven Sportausübung in Sportvereinen über den LSB versichert. Foto: LSB NRW
    Flüchtlinge und Asylbewerber sind während der aktiven Sportausübung in Sportvereinen über den LSB versichert. Foto: LSB NRW