DOSB veröffentlicht Gutachten zum "eSport"

Der DOSB hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, „Rechtsfragen einer Anerkennung des eSports als gemeinnützig“ zu klären. Das Gutachten ist nun öffentlich.

E-Sport-Wettkämpfer auf der ISPO 2019 in München; Foto: picture-alliance
E-Sport-Wettkämpfer auf der ISPO 2019 in München; Foto: picture-alliance

Position des DOSB

Mit welcher Frage hat sich die Positionierung des DOSB beschäftigt? Kernfrage: Passt „eSport“ in seiner Gesamtheit unter das Dach des organisierten Sports? Antwort: Nein, nur die virtuellen Sportarten sind anschlussfähig an die Vereine und Verbände des organisierten Sports. Anmerkung: Die Positionierung hat sich nicht mit der Frage befasst, ob „eSport“ Sport ist. 

Der DOSB hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen im Dezember 2018 eine Positionierung zum sogenannten „eSport“ verabschiedet, um einen strategischen Umgang mit dem Thema zu definieren. Kernfrage für die Positionierung war, ob und wie der „eSport“ zum organisierten, gemeinnützigen Sport passt, den der DOSB als Dachverband vertritt. Der gemeinsame Beschluss im DOSB zu dieser Frage war eindeutig: „eSport“ in seiner Gesamtheit passt nicht unter das Dach des DOSB. Für die Entscheidung haben wir mehrere Prüfkriterien angelegt und sehr bewusst nicht nur auf die Frage fokussiert, ob „eSport“ Sport ist. Ein erster wichtiger Begründungszusammenhang in diesem Kontext ist beispielsweise das Geschäftsmodell „eSport“. Im Gegensatz zu dem gemeinwohlorientierten Sport, den der DOSB mit seinen Vereinen und Verbänden vertritt und in dem Entscheidungen über Regeln, Spiel- und Wettkampfsysteme demokratisch getroffen werden, stehen im „eSport“ gewinnorientierte global agierende Unternehmen im Vordergrund. Einzig und allein diese Unternehmen entscheiden über Regeln, Inhalte und Spielformen.  

Eine weitere Entscheidungsgrundlage war der Inhalt der Spiele und die entsprechende Darstellungsform am Bildschirm. In vielen Spielen ist die Vernichtung und Tötung des Gegners das Ziel des Spiels. Insbesondere die deutlich sichtbare und explizite Darstellung des Tötens von virtuellen Gegnern ist mit den ethischen Werten, die wir im Sport vertreten, nicht vereinbar.  

Bei den Spielen, in denen „analoger“ Sport virtuell abgebildet wird, trifft dies nicht zu und hier sehen wir Chancen für die Weiterentwicklung unserer Vereine und Verbände und Möglichkeiten für Zusammenarbeit. Das betrifft zum einen die Sportspiele auf der Konsole oder am Computer, wie FIFA oder NBA2K, das betrifft vor allem aber auch all jene virtuellen Darstellungsformen von Sport, in denen die reale sportliche Bewegung integriert ist.   

Für den strategischen und konzeptionellen Umgang mit „eSport“ haben der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen daher eine Unterteilung in „virtuelle Sportarten“ mit Anschlussfähigkeit zum organisierten Sport und „eGaming“ ohne Anschlussfähigkeit unternommen.

Die Positionierung gibt es hier >>>

Was ändert das jetzt veröffentlichte Gutachten aus unserer Sicht? 

Mit welcher Frage hat sich das Gutachten beschäftigt? Kernfrage: Erfüllt „eSport“ in seiner Gesamtheit die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit? Antwort: Nein, „eSport“ erfüllt laut dem unabhängigen Gutachten aus rechtlicher Sicht nicht die Voraussetzungen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. 

Das vom DOSB in Auftrag gegebene Gutachten hatte das Ziel, „Rechtsfragen einer Anerkennung des eSports als gemeinnützig“ zu klären und damit einen explizit juristischen Blick auf das Themenfeld „eSport“ zu richten, unabhängig von der strategischen Position des DOSB. Wie Prof. Dr. Fischer auf der Grundlage des geltenden Rechts in Gestalt der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof und die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland darlegt und mit fundierten Argumenten hinterlegt, erfüllt „eSport“ nicht die rechtlichen Bedingungen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. In seiner Analyse stellt Herr Prof. Dr. Fischer weiterhin fest, dass dies alle Konsolen-/Computerspiele umfasst und daher auch den Teil der virtuellen Sportarten betrifft, der ausschließlich an der Konsole / am Computer gespielt wird und der sich in der Unterteilung des DOSB als ein Ausschnitt unter dem Begriff der virtuellen Sportarten wiederfindet.

Was heißt das für das weitere Vorgehen im DOSB?

Das vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Fischer bietet eine sehr gute Grundlage für intensive weitere Diskussionen in Sport und Politik und liefert zahlreiche Argumente, die die Position des DOSB nachhaltig unterstützt. Das Gutachten liefert aber gleichzeitig auch wichtige Hinweise, über eine Schärfung der gemeinsamen Position von DOSB und seinen Mitgliedsorganisationen nachzudenken. Diese Anregung werden wir aufnehmen und in einen Diskussionsprozess überführen. Dabei werden wir die elementaren und konstituierenden Werte des Sports stets als unverrückbaren Maßstab für unsere Entscheidungen anwenden.  

DOSB und "eSport" >>>

(Quelle: DOSB)


  • E-Sport-Wettkämpfer auf der ISPO 2019 in München; Foto: picture-alliance
    E-Sport-Wettkämpfer auf der ISPO 2019 in München; Foto: picture-alliance