LSB Niedersachsen: "Wir erwarten Stärkung des Ehrenamtes"

Der LSB Niedersachen hat sich ebenso wie der DOSB in der Vergangenheit mehrfach für steuerrechtliche Erleichterungen zur Unterstützung des gemeinnützigen Sports eingesetzt.

Bislang haben sich DOSB und LSB Niedersachsen vergeblich für Steuererleichterungen eingesetzt. Foto: picture-alliance
Bislang haben sich DOSB und LSB Niedersachsen vergeblich für Steuererleichterungen eingesetzt. Foto: picture-alliance

"Wir erwarten, dass Bundesrat und Bundestag mit dem Jahressteuergesetz 2019 endlich konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes verabschieden." Der Vorstandsvorsitzende des LandesSportBundes Niedersachsen, Reinhard Rawe, reagierte mit diesem Statement auf eine Mitteilung des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers, dass sich der Finanzausschuss des Bundesrates auf Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamtes verständigt und diese in die Beratungen zum Jahressteuergesetz 2019 eingebracht hat:

So sollen die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben werden und die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Außerdem sollen die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, um 100 Euro auf 300 Euro erhöht und die Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden.

„Wenn diese Erleichterungen kommen, wäre dies ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Sicherung des gemeinnützigen Sports als weltweit einmalig erfolgreichem Organisationsmodell von Zivilgesellschaft“, sagte Rawe. Er verwies zugleich auf die Stellungnahme „Stärkung des Ehrenamtes“ des Deutschen Olympischen Sportbundes vom 30. April. Darin sind weitere sieben Maßnahmen im steuerlichen Bereich sowie der Abgabenordnung aufgeführt. „Der DOSB hat seine Dialogbereitschaft angekündigt und wir hoffen, dass die Politik das Angebot annimmt.“

Der Bundesrat wird über die Empfehlung auf seiner ersten Lesung zum Jahressteuergesetz 2019 am 20. September beraten, teilte das Niedersächsische Finanzministerium mit. Nach Befassungen der Bundesregierung und des Bundestages mit dem Gesetz soll dieses nach Angaben des Ministeriums bis Ende November beschlossen werden.

(Quelle: LSB Niedersachsen)


  • Bislang haben sich DOSB und LSB Niedersachsen vergeblich für Steuererleichterungen eingesetzt. Foto: picture-alliance
    Ordner mit der Aufschrift Finanzamt, Formular zur Steuererklärung, Stift und Taschenrechner liegen zusammen. Foto: picture-alliance